Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der Liechtensteinischen Post AG soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen erklärt der Nutzer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» genannt), Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

2. Allgemeines

Die Liechtensteinische Post AG (im Folgenden «Betreiber» oder «Post» genannt) bietet Kunden (im Folgenden «Nutzer» oder «Absender» genannt) nach erfolgreicher Anmeldung und Registrierung die Möglichkeit sich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung direkt über die Online-Plattform Transportaufträge zu buchen. Der Betreiber vergibt seinerseits diese Transportaufträge an Transportunternehmen als Subunternehmer weiter. Für die Nutzung der Online-Plattform gelten ausschliesslich die in diesem Dokument beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen «Transportdienstleistungen».

Die Post behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Zustimmung zu den veränderten Bedingungen gilt von den Nutzern als erteilt, wenn nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail widersprochen wird. Im Fall der vorbehaltlosen Zahlung der nächsten Abrechnung / Zahlung gilt die Zustimmung zu den geänderten Vertragsbestimmungen als erteilt.

Individuelle Erklärungen, Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Post ist eine Logistikdienstleisterin, welche auch online Transportdienstleistungen unter dem Markennamen «SpediFux» anbietet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden ergänzt durch die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbestimmungen welche für alle Nutzer verbindlich sind. Es werden mittels eigener Fahrzeuge und vertraglich gebundener Kooperationspartner Lieferungen im Bereich Stückgut, Teil- und Komplettladungen im Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz angeboten. Die AGB gelten sowohl für Absender wie Transportpartner.

Sendungen werden flächendeckend in der ganzen Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein in der Regel innert 24 Stunden zugestellt. Die Standardleistung Haus-zu-Haus-Service beinhaltet die Abholung, Beförderung und die Auslieferung an die Empfänger. Die Abholung bzw. die Zustellung der Güter erfolgt ab / bis Rampe bzw. Hauseingangstür.

Der Auftrag hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrgut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, zu enthalten.

Transportiert werden grundsätzlich Waren jeder Grösse und jeder Art (mit Ausnahme von lebenden Tieren, Uhren, Edelmetallen und Valoren), solange die Güter in gedeckte Camions und gedeckte Bahnwagen verladbar sind.

Der Absender hat für eine geeignete Verpackung für Strassen und / oder Bahntransport besorgt zu sein. Jede schädigende Einwirkung auf das Frachtgut selbst, auf die übrige Ladung, das Transportmittel und auf Personen ist auszuschliessen.

Der Absender trägt die Verantwortung, dass das Gefahrgut gemäss den Vorschriften von ADR / SDR verpackt, gekennzeichnet und mit den notwendigen Begleitpapieren versehen ist. Folgende Sendungen erfordern eine besondere Absprache und müssen bei der Auftragserteilung speziell erwähnt werden:

  • Einzelstücke mit einem maximalen Bruttogewicht von über 1500 kg
  • Leicht verderbliche Güter
  • Lebende Pflanzen

Für die Transportabwicklung ist ein Versandlabel pro Versandeinheit vom Versender angebracht auf der Versandeinheit erforderlich, der folgende Mindestangaben enthält:

  • Eine vollständige Absender- und Empfängeradresse
  • Warenart, Stückzahl, Verpackung, Bruttogewicht und Abmessungen der Sendungen
  • Besondere Liefervorschriften (z.B. Avis, Nachnahmen, Termine, Öffnungszeiten, etc.)

Die «besonderen Liefervorschriften» müssen separat bei der Auftragserfassung angemeldet werden. Der Frachtführer bewahrt die Dokumente, die er vom Auftraggeber resp. Absender erhalten hat, nur in elektronischer Form auf.

Gefahrengüter sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu deklarieren. Zudem hat der Versender Hinweise auf ein besonderes Handling der Ware, wie. z.B. Schwerpunktverteilung und dergleichen an der Verpackungseinheit zu vermerken.

Die Post überprüft den ihm erteilten Auftrag sorgfältig. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, weder den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen, noch Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Stellt der Frachtführer Unklarheiten fest, so klärt er sie unverzüglich mit dem Absender ab.

Der über das mit dem Absender vereinbarte Volumen hinausgehende Laderaum bleibt zur Verfügung der Post. Diese ist berechtigt, die Ausführung des übernommenen Auftrages einem anderen Frachtführer zu übertragen.

3. Vertragsgegenstand

Der Betreiber stellt den Nutzern auch online Plattformen mit allen in dieser AGB beschriebenen Funktionen zur Nutzung bereit. Der Umfang der Nutzung ergibt sich aus diesen Bedingungen. Zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags kann sich der Betreiber anderer Unternehmen als Erfüllungsgehilfen bedienen

Die online Plattformen bietet den Nutzern nach erfolgreicher kostenloser Registrierung (nur bei Geschäftskunden ist eine Registrierung notwendig) die Möglichkeit diverse Informationen und Kriterien bezüglich der zu transportierende Ware über eine sogenannte Eingabemaske vorzugeben, wie z.B. Übernahmeort, Ablieferort, Warenmenge, Masse und Gewicht, ebenso wie Zeitvorgaben und weitere nähere Angaben zur Ware.

Sofern der Nutzer die abgefragten Daten vollständig und korrekt eingegeben hat, erscheint in einem Anzeigefeld der errechnete Preis für diesen Transport. Der Nutzer kann nunmehr den Transport beauftragen, indem er auf den Button “Jetzt kostenpflichtig buchen“ klickt. In diesem Augenblick wird ein Transportauftrag an den Betreiber der Plattform erteilt, dessen Einzelheiten sich nach den Bedingungen dieser AGB richten.

Die Nutzer sind verpflichtet ihre Eingaben wahrheitsgemäss und vollständig zu machen und jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten, dies gilt insbesondere auch für die Anmeldedaten des Nutzers.

4. Nutzungsrechte

Der Betreiber stellt dem Geschäftskunden auf der online Plattform nach Überprüfung durch den Betreiber einen Zugang zu seiner Plattform (durch eine Kombination aus Nutzername und Passwort) zur Verfügung. Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur für jeweils einen individuell angemeldeten Einzelzugang im Gewerbebetrieb des Nutzers für den Anmeldezeitraum des Nutzers.

Der Betreiber räumt dem Nutzer für die Plattform ein nicht exklusives, zeitlich beschränktes, nicht übertragbares und auf das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz beschränktes Nutzungsrecht ein. Der Nutzer ist nicht berechtigt Unterlizenzen zu vergeben. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Nutzung der auf der Plattform hinterlegten Inhalte. Der Umfang des Nutzungsrechts richtet sich nach dieser Vereinbarung. Der Betrieb dieser Plattform erfolgt mit Hilfe von Servern, die ausschliesslich per Online-Verbindung erreichbar sind.

Der Nutzer kann über die Plattform Daten zu Transportaufträgen eingeben. Die Eingabe der Daten hat vom Nutzer wahrheitsgemäss und vollständig zu erfolgen. Überholte Daten sind vom Nutzer unverzüglich zu löschen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Dateneingaben, welche diesen Kriterien, bzw. den Vorgaben nicht entsprechen, zu löschen.

Das gewährte Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Alle Angaben haben wahrheitsgemäss zu erfolgen und sind auf Verlangen gegenüber dem Betreiber zu belegen.

  1. Unerwünschte Nachrichten, wie z. Bsp. Spam, Massen-Anfragen, allgemeine Werbung und Angebote.
  2. Illegale Zwecke, falsche Angaben, Täuschungen oder Irreführungen und Verletzung von Rechten, wie z. Bsp. Persönlichkeitsrechten, geistigem Eigentum oder der Privatsphäre Dritter.
  3. Errichten von Datensammlungen, insbesondere solcher, die die Erstellung eines Profils eines anderen Nutzers ermöglichen.
  4. Eingabe von Programmcodes, die die Funktionalität eines Endgeräts oder dieser Software beeinflussen.
  5. Inhalte, welche die Liechtensteinische Post AG oder Dritte, wie z.B. andere Nutzer, behindern, belästigen oder diesen schaden, etwa durch Boykottaufrufe, Kettenbriefe, Stalking, Drohung, Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Hassbekundungen, Geschäftsschädigung, Äusserungen sexueller Natur, Darstellungen von Brutalität, Gewalt oder Nacktheit.
  6. Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen oder zu deren Übermittlung der Nutzer nicht berechtigt ist.

Die von der Plattform bereitgestellten Daten dürfen ausschliesslich über die vorhandene Export- oder Druckfunktion extrahiert werden. Eine Automatisierung der Nutzung der Plattform, sei es durch eine Schnittstelle, fremde Software, Scripts oder sonstiger Hilfsmittel, die vom Standard der handelsüblichen Browser wie z.B. Chrome, Firefox, Safari oder Internet Explorer abweichen, ist unzulässig.

Der Betreiber behält sich vor, die Verbindung eines Nutzers zur Benutzerplattform zu unterbrechen und Daten zu löschen, wenn dadurch ein Verstoss gegen geltendes Recht oder die guten Sitten vermieden oder beendet wird. Das gleiche gilt, wenn der Bestand der Software, einer Applikation oder der Benutzerplattform insgesamt technisch durch den Nutzer gefährdet wird.

Hält der Nutzer eine der vertraglichen Pflichten nicht ein oder kommt er mit der Abhilfe einer sonstigen Vertragsverletzung nach Abmahnung in Verzug, so wird der Betreiber von seiner Leistungspflicht frei und kann den Account sperren. Der Betreiber behält in diesem Fall jedoch den bereits entstandenen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Gegenleistung. Für jeden Fall der schuldhaften Vertragsverletzung hat der Nutzer jedenfalls den entstandenen Schaden des Plattformbetreibers oder Dritter Nutzer zu ersetzen.

Der Nutzer räumt seinerseits dem Betreiber ein Recht an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Transport,- Kontakt,- und Wareninformationen) das exklusive, zeitlich auf die Dauer der Nutzungsvereinbarung beschränkte, übertragbare, unterlizensierte, örtlich unbeschränkte Recht ein, die Daten und Informationen auf der Plattform zu bearbeiten, sie mit anderen Nutzern zu teilen und an Dritte weiterzuleiten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der ebenfalls in diesem Dokument beschriebenen Datenschutzerklärung.

Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber dem Betreiber, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte, an den von ihm auf dem Portal eingestellten Inhalten und Daten, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers) die Inhalte auf dem Portal einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz zu gewähren. Dies gilt insbesondere auch für Angestellten- und Kontaktdaten. Sofern der Nutzer gegen Rechte Dritter verstösst, wird der Betreiber von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter freigehalten.

5. Online-Plattform im Allgemeinen

Der Nutzer hat in Eigenverantwortung für den technischen Zugang zur Plattform zu sorgen. Der Zugang erfolgt ausschliesslich per Fernzugriff über das Internet. Der Nutzer darf ausschliesslich mit üblichen Internetbrowsern und nicht automatisiert auf die Plattform zugreifen.

Der Betreiber schuldet im Rahmen dieser Vereinbarung eine Verfügbarkeit der Plattform von 97% pro Jahr innerhalb der Betriebszeiten (Wochentags von 6:00 - 21:00 Uhr). Der wöchentliche Zeitabschnitt sonntags zwischen 0:00 Uhr und 4:00 Uhr ist ausdrücklich keine Betriebszeit und ist als grundsätzliches Wartungsfenster der Plattform von der Berechnung der 97% Verfügbarkeit ausgenommen.

Darüber hinaus sind Zeiten von der Erreichbarkeit ausgenommen, in denen die von dem Betreiber genutzten Server aufgrund von technischen oder anderen, von dem Betreiber nicht zu beeinflussenden Gründen, nicht erreichbar sind, oder in denen der Betreiber zur Erhaltung der vertraglichen Leistung erforderliche, ausserplanmässige Wartungsarbeiten an den Servern vornimmt, bei denen Störungen beim Zugriff nach Stand der Technik unvermeidlich sein können.

Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hard- und Software und Datenfernverbindungen erfolgen ausschliesslich durch den Nutzer und auf dessen Risiko.

Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung seiner Produkte Änderungen an diesen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden.

Der Betreiber kann dem Nutzer über die Plattform Benachrichtigungen per E-Mail zu Angeboten, erhaltenen Mitteilungen oder Transaktionen übermitteln. Dem Betreiber bleibt es vorbehalten, die Anzahl, Anzeigedauer und Aufbewahrung solcher Nachrichten zu begrenzen. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt den Nutzer über besondere Neuigkeiten des Leistungsumfanges und aktuelle Angebote über die Kontaktdaten der Plattform zu informieren. Der Nutzer ist hiermit ausdrücklich einverstanden.

Der Nutzer hat die Login Daten (inklusive Passwörter) vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben. Es obliegt dem Nutzer durch eigene Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die missbräuchliche Nutzung der Daten durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. Das persönliche Passwort erhält der Nutzer automatisiert per E-Mail zugeschickt, sobald der Account angelegt wurde.

6. Transportübernahme im Allgemeinen

Jeder Auftrag setzt voraus, dass er unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo das Beladen und Entladen stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein.

Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen (Strassenverkehrsordnung) die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen.

7. Pflichten des Frachtführers

Der Frachtführer ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Der Frachtführer führt den Auftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Die Ablieferung des Transportgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Frachtführer bei der Auftragserfassung die Adresse des Empfängers (inkl. Kontaktdetails), den Ort der Ablieferung (inkl. Kontaktdetails) und die örtlichen Verhältnisse (falls Einschränkungen bestehen) detailliert zu bezeichnen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Frachtführer auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Er hat dementsprechend für die geeignete Verpackung des Transportgutes zu sorgen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Transportarbeiten, das Beladen und Entladen zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. unmittelbar nach Eintreffen der Transportfahrzeuge begonnen werden können.

Vorbehaltlich anderer Vereinbarung obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen und Absperrungen dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgetreuen Deklaration des Transportgutes verpflichtet und übernimmt gegenüber dem Frachtführer, sowie allen weiteren Behörden die volle Verantwortung. Der Auftraggeber ist für die Beschaffung der erforderlichen Dokumente und für deren Richtigkeit verantwortlich. Für alle Folgen, die durch das Fehlen, die verspätete Zustellung,die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit dieser Dokumente entstehen, hat der Auftraggeber aufzukommen. Er haftet dem Frachtführer für alle sich aus der Behandlung des Transportgutes ergebenden Auslagen. Zusatzaufwände, welche nicht vereinbart wurden, werden gemäss dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Für alle Umtriebe und Mehrkosten, die infolge verspäteter Abnahme des Transportgutes durch den Auftraggeber entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Kann innerhalb einer Wartezeit von 30 Minuten die Entladung nicht begonnen werden, ist der Frachtführer berechtigt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers das Transportgut einzulagern. Dabei beschränkt sich seine Haftung auf die sorgfältige Auswahl des Einlagerungsortes.

Ausdrücklich vom Transport ausgeschlossen sind Bargeld, Inhaberpapiere, inklusive Effekten im Sinne des Börsengesetzes, die Inhabereigenschaften haben und Edelmetalle.

9. Gleichbehandlung, Unterlizenzen, Schutzrechte

Die online Plattform resp. Softwarelösung verschafft dem Nutzer Zugang zur Plattform neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf eine besondere Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.

Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der mit der Software gewonnenen Daten- oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der Software für eigene EDV-technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt. Die Software bleibt Eigentum der Liechtensteinische Post AG. Die Software beinhaltet möglicherweise Codes, welche im geistigen Eigentum von Dritten stehen, nebst Hinweisen darauf, möglicherweise durch Verlinkung. Diese Codes werden auf Grundlage von Lizenzverträgen oder -bestimmungen des jeweiligen Dritten an den Nutzer lizensiert. Der Nutzer akzeptiert die Geltung dieser Lizenzverträge oder -bestimmungen.

Der Nutzer hat dem Betreiber jede ihm bekanntwerdende, gegen die Nutzungsregeln dieses Vertrages verstossende Nutzung Dritter oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung oder gegen die Liechtensteinische Post AG anzuzeigen, um alsbaldige Rechtsverteidigung zu ermöglichen.

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine laufende softwaretechnische Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode, die Software zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder zu verändern. Dem Nutzer ist die Verwendung der lizenzierten Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritteruntersagt.

10. Informationspflichten des Nutzers und Datenschutz

Der Nutzer hat die Liechtensteinische Post AG über jede für das Handels-, oder Gewerberegister relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft insbesondere Umwandlungen, Adressänderungen, sowie den Aus- oder Eintritt von im Handels- oder Gewerberegister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen.

Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung der Liechtensteinische Post AG, die über die Internetseitehttps://www.post.li/spezielle-inhalte/datenschutzerklaerung/verfügbar ist.

11. Gewährleistung und Haftung für die Plattformnutzung

Jeder Nutzer überprüft mit eigener Sorgfaltspflicht die Richtigkeit der ihm von Dritten übermittelten Daten und Angaben.

Der Betreiber gewährleistet nicht, dass eine über die Plattform abgesandte Mitteilung oder Benachrichtigung ihr Ziel erreicht bzw. von dem adressierten Nutzer empfangen und gelesen wird oder werden kann. Ebenso kann der Betreiber nicht gewährleisten, dass die Person, die als Absender oder Empfänger einer Mitteilung oder Benachrichtigung angegeben ist, tatsächlich mit der absendenden oder empfangenden Person übereinstimmt.

Der Betreiber gewährleistet ausschliesslich, dass die Plattform für die Nutzung im vereinbarten Umfang geeignet ist. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von der Liechtensteinische Post AG zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzern eingestellten Daten, sowie für die Kompatibilität der Plattform mit der EDV- technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen.

Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage der Liechtensteinische Post AG aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, sodass die Liechtensteinische Post AG keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.

Der Nutzer stellt den Betreiber von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Plattform nicht bestimmungsgemäss nach diesem Vertrag einsetzt. Der Betreiber schliesst sinngemäss gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von X-GmbH & Co.AG) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab.

Die Gefahr der Nicht- oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer über, sobald die Daten den Einflussbereich des Betreibers verlassen haben.

Die Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesem Vertrag für Schäden des Nutzers gelten nicht in Fällen:

  1. der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch den Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen.
  2. der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  3. der Haftung des Betreibers wegen Arglist oder Einräumung einer Garantie.
  4. der Haftung des Betreibers nach zwingendem Recht, wie zum Beispiel dem Produkthaftungsgesetz
  5. der gesetzlichen Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen.

12. Vertragslaufzeit, Kündigungsrecht, Lizenzdauer

Diese Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Nutzer kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, indem er sein Benutzerkonto löscht. Allerdings nicht während der aktiven Durchführungsphase laufender Transportaufträge.

Jede Partei ist darüber hinaus ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur ausserordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung durch den Betreiber liegt insbesondere dann vor, wenn:

  1. der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht,
  2. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss,
  3. der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieser Bedingungen verstösst, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder die zur Sperrung berechtigen,
  4. der Nutzer mit einem der Zahlung einer offenen Rechnung für längere Dauer als 14 Kalendertage in Verzug gerät oder
  5. der Nutzer, dessen gesetzliche Vertreter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ein Wettbewerbsunternehmen zum Betreiber betreibt.

Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, ein Nutzerkonto, das ganz offensichtlich nicht mehr aktuell ist und über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird, zu löschen. In der Regel wird der Betreiber den jeweiligen Nutzer über diesen Schritt per E-Mail im Voraus unterrichten.

Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung des Accounts durch den Betreiber Liechtensteinische Post AG und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis.

Mit Vertragsende hat der Nutzer die Software unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zu löschen und jede Nutzung der Software zu unterlassen.

13. Allgemeine Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Vertragsbedingungen Transport

14.1 Vertragsschluss über Transportdienstleistungen


Der Absender kann Transportanfragen für eine spezifische Transportleistung auf der Plattform einstellen und abfragen.

Die Post ist berechtigt aber nicht verpflichtet zu einer solchen Buchungsanfrage einen Preis oder mehrere Preise („Preise“) als Angebot abzugeben.

Das/die Angebot(e) sind bindend. Alle Angebote erfolgen auf der Basis der ABSSV Spedlogswiss (jeweils neuste Fassung). Bis zur Annahme kann die Liechtensteinische Post AG sie ausdrücklich widerrufen. Angebote können vom Absender auf der Plattform angenommen („gebucht“) werden.

Mit der Annahme des Angebotes kommt zwischen dem Absender und der Post über die Plattform ein Speditionsvertrag zu festen Kosten zu Stande. Die Liechtensteinische Post AG ist berechtigt einen von ihr ausgewählten Subunternehmer mit der Durchführung des Transportes zu beauftragen.

Der Absender ist nicht verpflichtet Angebote anzunehmen. Dennoch hat die Nutzung der Plattform nach den Massstäben eines ordentlichen Kaufmanns zu erfolgen.

Der Absender ist verpflichtet, genaue, wahrheitsgemässe und vollständige Informationen über die zu transportierende Ware, den Abhol- und den Lieferort, sowie alle relevanten Informationen über den Zugang zu diesen Orten, einschliesslich erforderlicher Daten des Empfängers oder des Empfängervertreters zur Kontaktaufnahme und Ankündigung des Ablieferzeitraums anzugeben.

Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Angaben des Subunternehmers, etwa die, die in Ablieferbelegen enthalten sind, insbesondere Angaben über Ankunftszeiten am Liefer- bzw. Abfahrtsort, zu überprüfen und innerhalb eines Arbeitstages (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) zu rügen oder zu korrigieren.

Der Absender ist verpflichtet bei der Angabe der vorgenannten Informationen die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts zu beachten, insbesondere obliegt es allein dem Absender die für die Verwendung der Daten des Empfängers auf der Plattform erforderliche Einwilligung einzuholen. Mit Angabe der Daten des Empfängers garantiert der Absender, dass er die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts eingehalten hat.

14.2 Leistungsbeschreibung des Speditionsauftrages


Die Transportleistungen umfasst ausschliesslich die Beförderung von Gütern auf der Strasse mittels Fahrzeugen im Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz.

Die von der Beförderung ausgeschlossenen Güter sind in der unten aufgeführten Anlage aufgelistet.

Die Post vereinbart keine verbindlichen Lieferfristen. Die Post wird sich darum bemühen, die gewünschten Zeitfenster und Termine für Abholung und Zustellung einzuhalten, diese sind aber unverbindlich. Es ist deshalb sicherzustellen, dass Übernahme und Ablieferung auch ausserhalb dieser Termine und Zeitfenster während gewöhnlicher Geschäftszeiten stattfinden kann.

Die Post ist befugt, den Transport der Sendungen als Sammelladung zu bewirken. Ein Umladeverbot besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung durch den Absender.

Ein Frachtbrief oder Lieferschein kann durch ein elektronisches Dokument (z.B. E-Frachtbrief) ersetzt werden. Alternativ können mobile Geräte eingesetzt werden, auf denen die erforderlichen Informationen sichtbar sind. Aus diesen Geräten ausgelesene Unterschriften sowie Dokumente gelten als geeignete Belege. Ebenso gilt eine digitale Fotografie der Abliefernachweise als geeigneter Beleg.

Im Falle eines Systemausfalls ist der Versender verpflichtet, der Post relevante Informationen per Email oder in anderer geeigneter Form zukommen zu lassen.

Der Absender gestattet dem ausführenden Frachtführer die Kontrolle der Beladung.

14.3 Zusicherung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den Absender


Der Absender garantiert die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Bestimmungen und stellt sicher, dass weder die Annahme noch die Lieferung der Sendung der Post einem Risiko von Rechtsverletzungen aussetzt.

Der Absender garantiert insbesondere, dass die Sendung keine Güter enthält, die auf einer anwendbaren Liste von Verbotsgütern stehen noch an einen Adressaten gerichtet ist, gegen den restriktive Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus oder andere Sanktionen verhängt wurden.

Entstehen der Post Schäden, insbesondere durch Geldstrafen oder Bussgelder, durch eine Verletzung der oben genannten Pflichten, entschädigt der Absender die Post vollständig.

15. Zur Beförderung zugelassene Güter sind:

  • transportsichere und eindeutig gekennzeichnete Verpackung,
  • beanspruchungsgerecht für Transport & Umschlag,
  • zugriffssicher (kein unerkannter Warenzugriff möglich),
  • Paletten bündig gestapelt
  • die Güter müssen durch eine Person sicher und schadenfrei bewegbar sein, sofern kein Zwei-Mann-Handling als zusätzliche Option gebucht wurde

Verbotsgüter sind Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen sind

16. Verbotsgüter sind Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen sind

  • Waffen & Munition
  • Menschen & Tiere (lebend/tot)
  • Abfälle gem. Art. 3 Nr. 1 Richtlinie 2008/98/EG – Blut/Blutplasma
  • Geld, Wertpapiere
  • Scheck-/Kredit-/Telefon-/SIM-Karten
  • Edelmetalle, Edelsteine
  • Pelze, Elfenbein (‚Artenschutz‘)
  • Schaltschränke (mit Elektronik)
  • Fahrzeuge auf eigener Achse
  • Bilder, Kunst, Antiquitäten
  • Pharmaprodukte
  • illegale Güter
  • Zollgut
  • sonstige Güter mit hohen Risiken
  • Gefahrgüter, insbesondere

Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff. Ausnahmen sind lediglich für die Unterklassen 1.4 S und 1.4 G möglich. Dies bedarf vor Geschäftsaufnahme der Zustimmung der Liechtensteinische Post AG in Textform.

Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe, mit folgenden UN-Nr.: UN-Nr. 3231 bis 3240, UN 3533, UN 3534, UN 3364, UN 3365, UN 3367 und UN 3368

Klasse 5.2

Organische Peroxide, soweit die Stoffe einer Temperaturkontrolle unterliegen (P2).

Klasse 6.1

Giftige Stoffe, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind (sehr giftig). Ausnahmen sind für Direkttransporte mit Zustimmung der Post in Textform vor Geschäftsaufnahme möglich.

Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe.

Klasse 7

Radioaktive Stoffe, für Transporte ausschliesslich innerhalb dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz mit Ausnahme der UN-Nr. 2908 bis UN-Nr. 2911 (freigestellte Versandstücke).

Klasse 9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit den UN-Nr. 2212, 2590, 2315, 3151 und 3152 (stark krebserregende Stoffe).

Jede Art und Klasse von Gefahrgut, welche unter die Gefahrgutverordnung ADR fällt, muss korrekt und vollständig deklariert und seitens der Liechtensteinischen Post AG schriftlich rückbestätigt werden.

Eine Kontrollpflicht durch die Liechtensteinische Post AG besteht nicht.

17. Informationspflicht bei besonders wertvollen oder diebstahlgefährdeten Gütern

Bei wertvollen oder diebstahlsgefährdeten Gütern ist der Absender verpflichtet, die Post in der Preisanfrage für eine spezifische Transportleistung über den Art und den Wert des Gutes und das bestehende Risiko zu informieren, so dass die Post entscheiden kann, ob die Post einen Preis vorschlägt oder die Güter nicht zum Transport annimmt, bzw. gegebenenfalls angemessene Massnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Transports treffen kann.

Wertvolles Gut ist Gut mit einem tatsächlichen Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme von mindestens 50 CHF/kg oder 10.000 CHF/Packstück oder von mehr als CHF 50.000 pro Sendung.

Ohne eine ausdrückliche Anfrage durch den Absender und Freigabe in Textform durch die Post sind Güter mit einem Gesamtwert von über CHF 50’000.00 / Sendung oder CHF 10’000.00 / Packstück vom Transport ausgeschlossen.

18. Vergütung / Konditionen

Die Benutzung der Plattform ist für die Nutzer grundsätzlich kostenlos. Erst mit der tatsächlichen Buchung eines Transportes durch den Nutzer entsteht für den Betreiber ein Anspruch auf Vergütung in Höhe der angezeigten und vereinbarten Frachtrate. Die Frachtrate wird vor Absendung der kostenpflichtigen Buchung ausdrücklich gesondert auf der Plattform in Höhe des anfallenden Nettobetrages mit dem Hinweis auf die entstehende Kostenpflicht ausgewiesen. Der Nutzer erhält vom Betreiber für die durchgeführten Transporte eine Rechnung resp. Zahlungsbestätigung.

Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers mit Ausnahme der gesetzlichen Regelung für SEPA-Zahlungen.

Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn für unstreitige oder rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen.

Die Post bietet auf der online Plattform Marktpreise auf Basis der aktuellen Angebots- /Nachfragesituation an und ist berechtigt, die Frachtraten anzupassen, sofern keine ausdrückliche Preisgarantie für den jeweiligen Zeitraum vereinbart wurde.

Die Post ist berechtigt die Forderung an Dritte abzutreten und ist darüber hinaus berechtigt, Dritte mit dem Einzug der Forderungen gegen die Nutzer zu beauftragen.

Die Post prüft die Angaben und Dokumente der Nutzer und behält sich das Recht vor, einzelne Registrierungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Preis setzt sich jeweils nach den Kundenbedürfnissen zusammen und wird pauschal verrechnet. Im Preis nicht eingeschlossen sind nach Auftragserfassung zu erbringende Sonderleistungen oder besondere Vereinbarungen. Diese Mehr- / Sonderkosten werden entsprechend dem Absender ergänzend in Rechnung gestellt.

Für die Ermittlung des Frachtpreises werden folgende Angaben benötigt:

  • Postleitzahl des Abgangs- sowie Empfangsortes
  • Bruttogewicht der Sendung
  • Abmessungen der Sendung
  • Zusatzleistungen (Terminvorgaben, Stockwerklieferungen etc)

Die Preise gelten für Ortschaften, die regulär auf der Strasse erreichbar sind. Anschlussfrachten für Bergbahnen etc. sind Zusatzleistungen.

Bei voluminösen oder sperrigen Gütern gelangen nachstehende Taxgewichte zur Anwendung:

  • Stapelbare Güter ​1 m3 = 250 kg
  • Nicht stapelbare Güter ​1 m2 = 500 kg Lademeter (LM)​1 LM = 1200 kg

Bei SBB- / EURO-Paletten (mit Rahmen, Deckel - max. Grundfläche 1,2 x 0,8 m / ohne Überhang):

  • Euro I​ Gesamthöhe < 60 cm, mind. 125 kg Taxgewicht
  • Euro II​ Gesamthöhe 61 - 100 cm, mind. 250 kg Taxgewicht
  • Euro III​ Gesamthöhe > 100 cm, mind. 400 kg Taxgewicht
  • 1 Euro Pal = 500 kg

Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben (zum Beispiel EURO / SBB- Paletten gemäss EPAL / UIC-Norm oder gleich wertige Ladehilfsmittel, wie Deckel und Rahmen).

Die leeren Normtauschgeräte werden nach den folgenden Ansätzen transportiert:

  • Europalette​ CHF 2.00 / Stück
  • Rahmen​​ CHF 6.00 / Stück
  • Deckel​​ CHF 1.00 / Stück
  • Mindestens​ CHF 20.00 / Auftrag

Der Absender muss auf dem Abholauftrag und Lieferschein gut ersichtlich vermerken, ob Ladehilfsmittel (nur Normgeräte wie EURO- Paletten, Rahmen, Deckel) getauscht werden müssen oder nicht.

Beim Auftrag mit Ladehilfsmittel wird eine Dienstleistungsgebühr erhoben und separat auf der Transportrechnung ausgewiesen:

  • 2.5% des Nettofrachtlohnes für tauschfähige Paletten gemäss EPAL / UIC-Kriterien
  • 4.5 % des Nettofrachtlohnes bei Einsatz von Rahmen und Deckel
  • 4.5% des Nettofrachtlohnes, wenn weisse Tauschgeräte angeliefert werden müssen

Können die Tauschgeräte beim Empfänger nicht Zug-um-Zug getauscht werden, ist der Frachtführer berechtigt die Tauschgeräte-Guthaben beim Auftraggeber einzufordern.

Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben. Die Ladehilfsmittel entsprechen den EPAL/UIC-Richtlinien und EPAL/UIC-Tauschkriterien.

Lehnt ein Empfänger bei der Anlieferung des Transportgutes die Entgegennahme des Ladehilfsmittels ab und hat der Frachtführer diese wieder ans Lager zurückzunehmen, so kann der Frachtführer dem Absender die beanspruchte Lagerfläche zzgl. den administrativen Aufwand für die gesamte Dauer der Obhut in Rechnung stellen.

Die Post lehnt die Haftung für Kosten ab, die dem Absender oder Empfänger für eine allfällige Umpalettierung des Transportgutes entstehen. Es ist Sache des Absenders seine Kunden, resp. Empfänger zu verpflichten nur EPAL/UIC konforme Ladehilfsmittel zu verwenden. Ein daraus entstehender Nachteil jeglicher Art, ist vom Absender, resp. Empfänger, zu tragen.

Der Absender hält den Frachtführer gegen sämtliche Forderungen oder sonstigen Ansprüchen schadlos, die Dritte, insbesondere die Empfänger, im Zusammenhang mit Ladehilfsmittel gegen die Post stellen. Es ist Sache des Auftraggebers, seine Kunden resp. Empfänger dementsprechend vertraglich zu verpflichten.

Bei Gefahrengütern beträgt der Zuschlag 10 % auf den Frachtpreis (mindestens CHF 20.00, maximal CHF 50.00 / Sendung). Bei Transporten von Gütern der Klasse 1, welche Ex-geschützte Fahrzeuge bedingen, beträgt der Zuschlag 20 % (mindestens CHF 50.00, maximal CHF 130.00).

Leerfahrten bei Abholaufträgen aufgrund falscher Angaben werden mit einem Pauschalbetrag von CHF 50.00 verrechnet

Bei Zweitzustellungen wird ein Zuschlag gemäss Aufwand / Regie verrechnet

Für Wartezeiten wird ein Zuschlag zu den Frachtkosten von CHF 90.00 / h verrechnet (Auf- und Abladezeit sind in den Frachtkosten bis max. 5 Minuten pro 1000kg miteingeschlossen)

Mehrere Auflade- bzw. mehrere Abladestellen beim gleichen Domizil werden mit CHF 60.00 pro zusätzlicher Lade- und / oder Abladestelle verrechnet

Das Verbringen der Ware (ab Haustüre) in ein Stockwerk, einen Keller, usw. erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag an die Transportleitung und sofern mit Palettenrolli zugänglich und / oder Einzelstücke max. 25 kg. Es wird ein Zuschlag von CHF 10.00 / 100 kg verrechnet (mindestens: CHF 50.00 / Sendung)

Zeitlich eingeschränkte Auslieferungen bzw. Abholungen müssen vorgängig mit der zuständigen Disposition des Frachtführers abgesprochen werden. Zudem muss der vereinbarte Liefertermin gut ersichtlich auf dem Lieferschein notiert sein.

Die zusätzlichen Aufwendungen werden wie folgt verrechnet:

Auslieferung

  • Fixtermin ganzer Tag:​​​ CHF 100.00
  • Bis–Termine in vollen Stunden:
  • bis 09.00 Uhr:​​​​CHF 80.00
  • nach 09.00 Uhr:​​​​CHF 80.00

Abholung

  • Gilt für Drittadressen ab 16.30 Uhr: ​CHF 80.00

Die Inkassoprovision beträgt 2% des Inkassobetrages, jedoch mindestens CHF 30.00 pro Sendung. Inkassoaufträge müssen eindeutig und gesondert beim Frachtführer angemeldet werden. Der Inkassoauftrag muss folgende Erfordernisse einhalten:

  • Schriftliche Erteilung durch den Auftraggeber.
  • Gut ersichtlicher, eindeutiger Vermerk auf dem Lieferschein.
  • Pro Empfänger nur ein Inkasso-Totalbetrag und in Schweizer Franken ausgewiesen.
  • Schriftlicher Vermerk des Auftraggebers, wenn Bar- oder Verrechnungschecks in Schweizer Franken akzeptiert werden dürfen.

Avisierungen / Terminvereinbarungen per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail, sofern vom Absender verlangt, werden mit CHF 5.00 / Avis oder Terminvereinbarung in Rechnung gestellt. Bei Zustellungen an Privathaushalte erfolgt die Avisierung gegen Verrechnung automatisch.

Die im Auftrag des Auftraggebers transportierten Güter sind nicht durch den Frachtführer sachversichert (sog. transportversichert). Auf Wunsch schliessen wir für Sie gerne eine Transportversicherung (all risk, Verlust und Beschädigung des Gutes) ab. Prämien für Transporte in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein: ab 0,2 % des Warenwertes, im Minimum CHF 30.00 / Sendung, gemäss internen Richtlinien.

Abholungen oder Lieferungen an Messen werden individuell nach Aufwand offeriert.

Gebühren und sonstige Auslagen wie Anschlussfrachten für Bergbahnen oder in Ortschaften, welche nicht regulär auf der Strasse erreichbar sind, (z.B. Zermatt, Saas Fee, Wengen usw.) und Sonderbewilligungen werden gemäss Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Entsorgung von Verpackungsmaterial wird nach Aufwand abgerechnet.

Die Liefernachweise werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Pro zusätzlich angefordertem Liefernachweis werden CHF 10.00 in Rechnung gestellt.

19. Bezahlung

Aufträge von Privatkunden sind gegen Vorauszahlung zu begleichen.

Geschäftskundenbezahlung erfolgt gegen Monatsabrechnung.

Die jeweilige Zahlungsart und das Zahlungsziel sind Bestandteil des Angebots.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung bei Geschäftskunden monatlich und in Schweizer Franken. Die angeführten Frachtpreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird separat ausgewiesen.

Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum. Erfolgt die Zahlung nicht innert 30 Tagen (Verfalltag), so ist ab dem Folgetag ein Verzugszins von 5 % geschuldet. Allfällige Skontoabzüge werden nachbelastet.

Sollte der Absener und der Frachtzahler nicht identisch sein, so haftet der Absender für das Frachtentgelt solidarisch auf erste Aufforderung.

Treibstoffpreisschwankungen werden bei Bedarf in Form eines separaten Treibstoffzuschlages auf den vorliegenden Transporttarifen separat ausgewiesen und abgerechnet.

Eine Verrechnung von Schadenforderungen mit dem Frachtentgelt ist ausgeschlossen.

Die Post ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Nutzer einzuholen, da die Zahlung der seitens von Geschäftskunden beauftragten Transportleistungen ausschliesslich „auf Rechnung“ erfolgt. Die Post kann daher bei Vertragsabschlüssen die Bonität des Nutzers prüfen. Dazu arbeitet sie mit der Creditreform, zusammen, von der sie die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt die Post den Namen des Nutzers die Kontaktdaten an die Creditreform. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform stattfindenden Datenverarbeitung finden die Nutzer hier: www.boniversum.de/EU-DSGVOb

Die Liechtensteinische Post AG ist berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden insbesondere dann abzulehnen, wenn die Auskünfte der Creditreform oder einer anderen Auskunftspartei auf eine nicht ausreichende Bonität des Kunden zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag schliessen lassen

20. Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers

Der Absender hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Absender zu bezahlen.

Ein allfälliger Rücktritt des Absenders hat schriftlich zu erfolgen. Bereits geleistete Aufwände der Post werden dem Absender in Rechnung gestellt. Beweist die Post einen grösseren Schaden ist auch dieser zu entschädigen.

21. Retentionsrecht

Wenn das Transportgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird, kann die Post das Transportgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages zurückbehalten oder auf Kosten des Absenders hinterlegen.

In diesem Fall kann die Post den Absender schriftlich auffordern, die Forderung binnen 30 Tagen zu begleichen. Diese Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, dass der Frachtführer das Recht hat, bei Unterlassung der Zahlung, die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens zu verwerten (nach eigenem Ermessen kann ein freihändiger Verkauf durchgeführt oder, falls die Güter keinen materiellen Wert aufweisen, können diese kostenpflichtig entsorgt werden).

22. Haftung

Die Post haftet für unmittelbare Schäden, die vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zu seiner Ablieferung nachgewiesenermassen, sei es durch ihn selbst oder seine Hilfsperson, verursacht wurden.

Der Absender hat für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat dem Frachtführer die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt, das Gewicht und die Abmessung der Frachtstücke, die Lieferzeit und bei Bedarf den Transportweg genau zu bezeichnen.

Der Absender hat den Warenwert unaufgefordert zu deklarieren, wenn das Transportgut einen Warenwert von über CHF 15.00 pro kg effektives Frachtgewicht übersteigt.

Der Absender ist insbesondere verpflichtet, der Post auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes, seine Gewichtsverteilung und Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Er ist für genügende Kennzeichnung und eventuell auch Nummerierung der Frachtstücke verantwortlich.

Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit solcher Angaben entstehenden Nachteile, Schäden oder Verluste gehen zu Lasten des Absenders. Die Post ist hierfür nicht entschädigungspflichtig.

Beschädigungen oder fehlende Waren müssen sofort und in Anwesenheit des Chauffeurs auf dem Lieferschein resp. der Empfangsbestätigung mit einem Vorbehalt angebracht werden. Für äusserlich nicht erkennbare Schäden ist spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung, den Tag der Ablieferung miteingerechnet, schriftlich Anzeige zu erstatten.

Der Umfang der Schadenersatzpflicht beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit seiner Übernahme zur Beförderung, maximal auf CHF 15.00 pro kg effektives Frachtgewicht der beschädigten oder in Verlust geratenen Ware. Die Haftung beträgt jedoch maximal CHF 40'000.00 gesamthaft pro Ereignis.

Die Post setzt auch elektronische Mittel ein, mit deren Hilfe der gedruckte Name in Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift des Empfängers oder der empfangsberechtigten Person dokumentiert wird. Der Absender bestätigt, dass er diese Form der Empfangsbestätigung anerkennt. Er verzichtet ausdrücklich auf das Recht, den Zugang der Waren unter Hinweis auf diese Form der Empfangsbestätigung zu bestreiten. Die Liechtensteinische Post AG wird eine elektronische Version der Empfangsbestätigung hochladen und dem Absender zur Verfügung stellen

23. Haftungsausschluss

Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, aufgrund einer erteilten Weisung des Auftraggebers ohne Zutun des Frachtführers, auf eigene Mängel des Transportgutes zurückzuführen sind oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat.

Von der Haftung der Post ausgeschlossen sind Fälle wie:

  • Schäden aus unsachgemässem Verlad auf der Lastwagenladefläche durch Hilfspersonen des Absenders
  • Bruchschäden infolge normaler Erschütterungen
  • Bruch der Produkte in sich selbst
  • Beschädigungen oder Verluste bei Gütern, die in verschlossenen oder äusserlich unbeschädigten Kisten, Kartons oder Behältern transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte
  • Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung
  • Schäden infolge Witterungseinflüssen
  • Schäden infolge ungenügendem Raumprofil oder Fahr-Trasse, wenn der Absender oder Empfänger diese Zufahrt verlangt hat
  • Kratz-, Schramm-, Druck- und Scheuerschäden, Emaille- und Farbabsplitterung, Politurrisse sowie das Lösen von geleimten Teilen und Furnieren
  • Höhere Gewalt
  • Böswillige Beschädigung durch Dritte

Der Auf- und Ablad erfolgt durch den Absender bzw. Empfänger. Gibt der Absender, resp. der Empfänger dem Fahrer, nach dem er sich bei ihm anmeldete, den Auftrag die Ware abzuladen, so tut er dies im Auftrag des Versenders, resp. des Empfängers. Für Schäden, die bei dieser Tätigkeit entstehen, haftet die Post nicht. Der Fahrer besorgt diese Tätigkeit als Hilfsperson des Absenders bzw. Empfängers. Erfolgt der Auf- bzw. Ablad durch den Fahrer, ohne dass er sich beim Absender, resp. Empfänger angemeldet hat, so richtet sich die Bemessung des Schadenersatzes gemäss Artikel 10 / 11.

Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z. B. entgangener Gewinn, Betriebsausfall und sonstige Folgekosten, ist wegbedungen.

Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind von der Post nur zu vergüten, wenn die Haftung hierfür schriftlich vereinbart wurde. In diesem Falle haftet die Post höchstens bis zum Betrag des vereinbarten Frachtentgeltes.

Erfüllt die Post in der Funktion als Lagerhalter reine Umschlagstätigkeiten, haftet er nur dann für Verspätungen, Falschablad und -auflad, Leerfracht, Standgelder aller Art, Verlust einer Buchung, Umpacken, etc., wenn die Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. Ist die Haftung für Schäden aus reiner Umschlagstätigkeit schriftlich vereinbart worden, haftet die Post höchstens bis zur Höhe des entstandenen Schadens maximal bis CHF 2'500.00 pro Ereignis (= einheitliche Schadenursache, auch bei mehreren Sendungen pro Auftrag). Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes richtet sich die Schadenersatzpflicht nach den übrigen Bestimmungen dieser AGB.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist die Haftung der Liechtensteinische Post AG für Schäden ausgeschlossen bei Verbotsgütern und bei unzureichend verpackten Sendungen. Des Weiteren haftet die Post nicht für Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere und natürliche Veränderungen entstanden sind.

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Post berechtigt, den Frachtauftrag ganz oder teilweise durch einen Zwischenfrachtführer ausführen zu lassen. Er haftet in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber in gleicher Weise, wie wenn er den Auftrag selber ausgeführt hätte.

Die Verwirkung aller Haftungsansprüche und die Verjährung von Ersatzklagen richtet sich nach Art. 452 und Art. 454 des Schweizerischen Obligationenrechtes.

24. Transportversicherung

Der Absender kann Spedifux® beauftragen, eine Transportversicherung für das Transportgut abzuschliessen. Die Transportversicherungsprämie geht zu Lasten des Absenders. Die Transportversicherung deckt Schäden und Verluste zum Einstandspreis (Versicherungssumme) des beschädigten oder in Verlust geratenen Transportgutes.

Risiken wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsausfall usw. (mittelbarer Schaden) sind nicht über die Transportversicherung gedeckt.

Lässt der Auftraggeber keine Transportversicherung abschliessen, so trägt er selbst alle Risiken, für die der Frachtführer nach dem Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftet.

25. Mängelrüge

Der Absender resp. der Empfänger hat das Transportgut sofort nach dem Entladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes in Anwesenheit des Chauffeurs und schriftlich auf dem Lieferschein resp. der Empfangsbestätigung mit einem Vorbehalt anzubringen.

Äusserlich nicht sofort erkennbare Schäden sind der Post innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung, den Tag der Ablieferung miteingerechnet, schriftlich anzuzeigen.

Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

26. Datenschutzerklärung

Der Schutz der personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung während des gesamten Geschäftsprozesses ist für die Post ein wichtiges Anliegen.

Im Folgenden erläutern wir entsprechend detailliert, welche Informationen wir bei Liechtensteinische Post AG während Ihres Besuches auf unserer Webseite erfassen und wie diese genutzt werden.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen Informationen wie z.B. Ihr richtiger Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden – wie z.B. favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Seite – sind keine personenbezogenen Daten.

Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Post sorgt für den Schutz der Webseiten-Nutzer. Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, speichern unsere Server standardmässig zum Zweck der Systemsicherheit temporär die Verbindungsdaten des anfragenden Rechners, die Webseiten, die Sie bei uns besuchen, das Datum und die Dauer des Besuches, die Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystem-Typs sowie die Webseite, von der aus Sie uns besuchen. Darüber hinaus gehende personenbezogene Angaben wie Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nicht erfasst, es sei denn, diese Angaben werden von Ihnen freiwillig gemacht, z.B. im Rahmen der Registrierung, zur Durchführung eines Buchungsvorgangs oder einer Informationsanfrage.

Für den Zugang zu bestimmten Bereichen des Internetauftritts der Post ist eine Registrierung und ein Passwort erforderlich. Die von Nutzern dieser Bereiche erhaltenen Daten kann die Liechtensteinische Post AG im Rahmen der liechtensteinischen Rechtsvorschriften auch für Marketingzwecke verwenden.

Hotjar abhängige Daten

Es handelt sich um eine Screen Recording Anwendung, welche alle Aktionen auf der Website automatisch aufnimmt, dabei jedoch die eingegebenen Felder anonymisiert. Dies hilft uns dabei zu verstehen, wie die Anwender die online Plattform nutzen bzw. wo es noch Optimierungsbedarf gibt.

Unsere Website benutzt Hotjar als Analysesoftware der Hotjar Ltd. ( „Hotjar”, Level 2, St Julian’s Business Centre, 3, Elia Zammit Street, St Julian’s STJ 1000, Malta, Europe).

Mit Hotjar ist es möglich das Nutzungsverhalten auf unserer Website zu messen und auszuwerten. Die Informationen die dabei durch den „Tracking Code” und „Cookie” über Ihren Besuch auf unserer Website generiert werden, werden an die Hotjar Server in Irland übermittelt und dort gespeichert.

Durch den Tracking Code werden folgenden Informationen gesammelt:

Geräte abhängige Daten

Die folgenden Informationen können durch Ihr Gerät und Ihren Browser aufgezeichnet werden:

  • Die IP-Adresse Ihres Gerätes (gesammelt und abgespeichert in einem anonymisierten Format)
  • Ihre E-Mail-Adresse inklusive Ihres Vor- und Nachnamens, soweit Sie diese über unsere Website uns zur Verfügung gestellt haben
  • Bildschirmgrösse Ihres Gerätes
  • Gerätetyp und Browserinformation
  • Geographischer Standpunkt (nur das Land)
  • Die bevorzugte Sprache, um unsere Website darzustellen
  • Nutzerinteraktionen
  • Mausereignisse (Bewegung, Position und Klicks)
  • Tastatureingaben

Log Daten

Die folgenden Daten werden automatisch durch unsere Server erstellt, wenn Hotjar benutzt wird:

  • Bezugnehmende Domain
  • Besuchte Seiten
  • Geographischer Standpunkt (nur das Land)
  • Die bevorzugte Sprache, um unsere Website darzustellen
  • Datum und Zeit, wenn auf die Website zugegriffen wurde

Hotjar wird diese Informationen nutzen, um Ihre Nutzung unserer Website auszuwerten, Berichte der Nutzung zu erstellen, sowie sonstige Dienstleistungen, die die Websitebenutzung und Internetauswertung der Website betreffen. Hotjar benutzt zur Leistungserbringung auch Dienstleistungen von Drittunternehmen, wie beispielsweise Google Analytics und Optimizely. Diese Drittunternehmer können Informationen, die Ihr Browser im Rahmen des Website-Besuches sendet, wie beispielsweise Cookies oder IP-Anfragen, speichern. Für nähere Informationen, wie Google Analytics und Optimizely Daten speichern und verwenden, beachten Sie bitte deren entsprechende Datenschutzerklärungen.

Wenn Sie diese Website weiter nutzen, stimmen Sie der oben genannten Verarbeitung der dortigen Daten durch Hotjar und deren Drittanbieter im Rahmen derer Datenschutzerklärungen zu.

Die Cookies, die Hotjar nutzt, haben eine unterschiedliche „Lebensdauer”; manche bleiben bis zu 365 Tagen, manche bleiben nur während des aktuellen Besuchs gültig.

Sie können die Erfassung der Daten durch Hotjar verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken und die dortigen Instruktionen befolgen: Hotjar Opt-out (https://www.hotjar.com/opt-out)

Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwendet die Post ausschliesslich zum Zweck der technischen Administration der Webseiten und zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen, also in der Regel zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages oder zur Beantwortung Ihrer Anfrage.

Nur dann, wenn Sie uns zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben bzw. wenn Sie – soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen – keinen Widerspruch eingelegt haben, nutzen wir diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke.

Eine Weitergabe, Verkauf oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben. So ist es beispielsweise in aller Regel erforderlich, dass wir bei Bestellungen von Dienstleistungen Ihre Anschrift und Bestelldaten an unsere Lieferanten weitergeben.

Es besteht die Möglichkeit, dass wir Dienstleister nutzen, die personenbezogene Daten unter unserer Kontrolle und in unserem Auftrag verarbeiten. In Fällen, in denen Daten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden, stellen wir sicher, dass dies gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen geschieht.

Sollten Sie mit der Liechtensteinische Post AG per E-Mail in Kontakt treten wollen, weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht gewährleistet ist. Der Inhalt von E-Mails kann von Dritten eingesehen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen ausschliesslich über den Postweg zukommen zu lassen.

Einsatz von Webtracking

Um die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer unserer Website zu ermitteln verwenden wir Trackingsoftware (Google Analytics (inkl. Google Tag Manager) und Hubspot Tracking / Hubspot CRM). Hubspot CRM wird zur zentralen Verwaltung aller Kundendaten eingesetzt.

Mit dieser Software erfassen wir keine personenbezogenen Daten und keine IP-Adressen. Die Daten werden ausschliesslich in anonymisierter und zusammengefasster Form für statistische Zwecke und für die Entwicklung der Website genutzt.

Einsatz von Cookies

„Cookies“ sind Dateien, die es ermöglichen auf Ihrem PC spezifische, auf den Nutzer bezogene Informationen zu speichern, während Sie eine unserer Websites besuchen. Cookies helfen dabei, die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer unserer Internetseiten zu ermitteln, sowie Angebote für Sie möglichst komfortabel und effizient zu gestalten.

Zur Anwendung gelangen einerseits sogenannte „Session-Cookies“, die ausschliesslich für die Dauer Ihrer Nutzung einer unserer Internetseiten zwischengespeichert werden. Zum anderen benutzen wir „permanente Cookies“, um Informationen über Besucher festzuhalten, die wiederholt auf eine unserer Internetseiten zugreifen. Der Zweck des Einsatzes dieser Cookies besteht darin, Ihnen eine optimale Benutzerführung anbieten zu können und Ihnen bei wiederholter Nutzung eine möglichst abwechslungsreiche Internetseite und neue Inhalte präsentieren zu können. Der Inhalt eines permanenten Cookies beschränkt sich auf eine Identifikationsnummer. Name, IP-Adresse etc. werden nicht gespeichert. Eine Einzelprofilbildung über Ihr Nutzungsverhalten findet nicht statt.

Google Analytics

Die Post setzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google”) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.

Die Post setzt Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren:

http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Weitere Informationen zur Datennutzung, zu Werbezwecken durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google:

https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners/

(„Datennutzung durch Google bei Ihrer Nutzung von Websites oder Apps unserer Partner”)

http://www.google.com/policies/technologies/ads

(„Datennutzung zu Werbezwecken”)

http://www.google.de/settings/ads

(„Informationen verwalten, die Google verwendet, um Ihnen Werbung einzublenden”)

http://www.google.com/ads/preferences/

(„Bestimmen Sie, welche Werbung Google Ihnen zeigt”)

Google Analytics Opt-out Browser Add-on

Nicht alle Zugriffe auf unsere Internetpräsenz erfolgen über einen Webbrowser. Es wird Nutzer geben, die über die Liechtensteinische Post AG -Webseiten oder Anwendungen mit einem mobilen Gerät zugreifen. In diesem Fall ist die Deaktivierung von Cookies oder die Veränderung von Webbrowser-Einstellungen eventuell nicht möglich.

Google Tag Manager

Wir verwenden Google Tag Manager, einen Webdienst von Google zur Verwaltung von Website-Tags. Das Tool Google Tag Manager selbst (welches die Tags implementiert) ist eine cookielose Domain und erfasst keine personenbezogenen Daten. Das Tool sorgt für die Auslösung anderer Tags, die ihrerseits unter Umständen Daten erfassen. Google Tag Manager greift nicht auf diese Daten zu. Wenn auf Domain- oder Cookie-Ebene eine Deaktivierung vorgenommen wurde, bleibt diese für alle Tracking-Tags bestehen, die mit Google Tag Manager implementiert werden. Genaueres über den Tag Manager können Sie auch in den Informationen von Google zum Tag-Manager nachlesen.

Newsletter

Einen Newsletter erhalten Sie erst nach doppelter Bestätigung (Double Opt-In): Wenn Sie an unserem E-Mail-Newsletter interessiert sind, müssen Sie ausdrücklich bestätigen, dass wir Ihnen unseren Newsletter zusenden sollen.

Wenn Sie keine Newsletter oder Werbe-E-Mails von uns erhalten möchten, können Sie den Newsletter am Ende aller versendeten Newsletter abbestellen.

E-Mail Versand: Postmark, Hubspot und Amazon WorkMail

Die Post verwendet Postmark z.B. für den Versand von Bestätigungsmails etc. an buchende Kunden. Wir erlauben uns über Hubspot direkte Informations- und Marketingmails zu unseren Updates, Angeboten und Neuigkeiten an Sie zu versenden. Wir verwenden darüber hinaus Amazon WorkMail (Standard-Mailtool) zur Abstimmung und für Rückfragen beim Kunden.

Postmark Datenschutzrichtlinien: https://postmarkapp.com/eu-privacy

Hubspot Datenschutzbestimmungen: https://legal.hubspot.com/de/privacy-policy?

Amazon WorkMail Datenschutzerklärung: https://aws.amazon.com/de/privacy/?nc1=f_pr

Hosting für Website und Dienst

Unser Datenzentrum wird betrieben durch Amazon Web Services (inkl. Amazon WorkMail).

Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Post im Rahmen der online Plattformen die DGSVO konformen Services von Amazon AWS nutzt. Diese von Amazon bereitgestellten Funktionen bilden die Grundlage für die vielen international anerkannten Zertifizierungen und Akkreditierungen. Zu diesen gehören: ISO 27001 für technische Massnahmen, ISO 27017 für die Sicherheit in der Cloud, ISO 27018 für den Datenschutz in der Cloud, SOC 1, SOC 2 und SOC 3, PCI DSS Level 1 und bestimmte Zertifizierungen, die speziell auf die EU zutreffen, wie den Anforderungskatalog Cloud-Computing (C5) und ENS High. AWS kündigte kürzlich auch die Einhaltung des CISPE-Verhaltenskodexes an.

siehe auch die entsprechenden Hinweise und Datenschutzerklärung von Amazon:

https://aws.amazon.com/de/blogs/security/all-aws-services-gdpr-ready/

https://aws.amazon.com/de/data-protection/

https://aws.amazon.com/de/compliance/gdpr-center/

Sicherheit

Die Post trifft alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen. So werden Ihre Daten in einer sicheren Betriebsumgebung gespeichert, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. In bestimmten Fällen werden Ihre personenbezogenen Daten bei der Übermittlung durch die sog. Secure Socket Layer-Technologie (SSL) verschlüsselt. Das bedeutet, dass die Kommunikation zwischen Ihrem Computer und den Servern von Liechtensteinische Post AG unter Einsatz eines anerkannten Verschlüsselungsverfahrens erfolgt, wenn Ihr Browser SSL unterstützt.

Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage werden Sie von uns darüber informiert, welche Daten wir über Ihre Person (z.B. Name, Adresse) gespeichert haben.

Änderung der Datenschutzerklärung

Die Post behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Information Änderungen an der vorliegenden Datenschutzerklärung vorzunehmen. Bitte überprüfen Sie diese regelmässig, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Indem Sie die Website von Liechtensteinische Post AG nutzen, stimmen Sie der aktuellsten Version der Erklärung zu.

Kontakt

Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Liechtensteinische Post AG ([email protected]) wenden, der auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht.

27. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Klagen gegen die Liechtensteinische Post AG ist ausschliesslich das Fürstliche Landesgericht, Vaduz zuständig. Die Liechtensteinische Post AG hat das Recht den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder an jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Es gilt liechtensteinisches Recht.

© Liechtensteinische Post AG, März 2022

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